Eine einzigartige Location für jeden Anlass

Kummerbrink mieten

Your Journey to a Fulfilling Life

Du suchst nach einer außergewöhnlichen Location für dein nächstes Event? Dann ist der Kummerbrink in Obermehnen genau das Richtige!

Eine einzigartige Location für jeden Anlass

Kummerbrink mieten

Kummerbrink mieten

Du suchst nach einer außergewöhnlichen Location für dein nächstes Event? Dann ist der Kummerbrink in Obermehnen genau das Richtige!

Preise

Preise für die Vermietung des Kummerbrinkgeländes.

Kindergärten und Grundschulen der Stadt Lübbecke

80,00€

Pro Tag

Den Kummerbrink für Kindergartengruppen oder Grundschulklassen mieten.

Vereinsmitglieder

80,00€

Pro Tag

Den Kummerbrink als Vereinsmitglied mieten

Nichtmitglieder

150,00

Pro Tag

Den Kummerbrink als Nicht- Vereinsmitglied mieten.

Die Nutzungsentgelte gelten für einen Tag. Die Saison beginnt am 01. Mai und endet am 15. Oktober. Mit der Anmietung akzeptieren Sie die Platz- und Vermietungsordnung.

Platz- und Vermietungsordnung:

1. Der Kummerbrink ist Eigentum der Stadt Lübbecke. Der Heimatverein Babilonie Obermehnen e. V. hat den Platz angepachtet. Er pflegt und verwaltet diesen.

2. Der Verein hat sich gemäß Satzung insbesondere die Pflege des örtlichen Brauchtums und der plattdeutschen Sprache. Errichtung und Pflege von Dorfgemeinschaftsanlagen. Pflege des Landschaftsbildes und der Umwelt zur Aufgabe gemacht. In diesem Zusammenhang wurden die hier befindlichen Gebäude und Anlagen aus vereinseigenen Mitteln in Eigenleistung errichtet.

3. Zur Finanzierung der damit verbundenen Ausgaben vermietet der Verein diesen Platz gegen ein Entgelt. Anfragen bezüglich freier Termine sind wie folgt möglich:

Mobil unter 0170/8167036, oder unter buchung@heimatverein-babilonie.de

4. Wanderer, die sich an diesem Ort gestärkt haben, können ihren Abfall im Müllbehälter am Eingangsbereich entsorgen. Alle anderen – insbesondere die angemeldeten Gruppen, sind verpflichtet ihren gesamten anfallenden Müll selbst zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung werden der jeweiligen Gruppe nachträglich 100,- € in Rechnung gestellt.

5. Wir bitten alle, diesen Platz mit seinen darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen pfleglich zu behandeln, damit er vielen Gästen heute und in Zukunft weiterhin als Stätte der Begegnung zur Verfügung steht.

Untersagt ist die Benutzung des Platzes zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ohne vorherige Anmeldung. Ausgenommen davon sind Wanderer, die hier Rast machen.

Das Zelten auf diesem Platz ist ebenso ohne Ausnahme verboten wie das Entzünden von Feuern (z.B. Lagerfeuer). Auch das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.

Der Vorstand

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Kontakt

☎️ Tel.: 0170 8167036

✉️ Mail: klaus.bernotat@t-online.de

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